Nach einem Brand
In Ihrer Wohnung / Ihrem Haus ist es zu einem Brand gekommen. Das Schadenfeuer wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Leider wurde durch dieses Feuer Ihre Wohnung in Mitleidenschaft gezogen.
Bei einem Wohnungsbrand entstehen aufgrund der verarbeiteten Materialien Stoffe die schädigend wirken können. Diese sind im Brandrauch sowie in Brandrückständen vorhanden. Der evtl. vorhandene Brandrauch kann durch Belüftung Ihrer Räumlichkeiten entfernt werden, vorhandene Rußablagerungen müssen durch Reinigung oder Entsorgung der betreffenden Gegenstände entfernt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre Wohnung zwar nicht von Brandrauch und Brandrückständen direkt betroffen ist, dass aber das von der Feuerwehr verwendete Löschmittel, z.B. Wasser, einen Schaden verursacht hat, der auch Ihre Wohnung betrifft.
Die Feuerwehr empfiehlt Ihnen die folgenden Sicherheitsvorkehrungen:
Vernichten Sie, nachdem Ihre Wohnung wieder betreten werden kann, alle offen gelagerten Nahrungsmittel und Arzneien.
Lassen Sie Ihre Kinder vor Abschluß der Lüftungs- und Reinigungsarbeiten nicht in verunreinigte Bereiche und entnehmen/ benutzen sie keine Gegenstände in ungereinigtem Zustand.
Bemerken Sie nach Betreten Ihrer Wohnung ein Unwohlsein, suchen Sie einen Arzt auf.
Verständigen Sie umgehend Ihre Hausratversicherung und soweit zutreffend, den Hauseigentümer!